U-S-C GmbH

Gebrauchte Software – eine Chance zur Reduzierung von Kosten

Der Kauf und der Handel mit gebrauchter Software und speziell mit gebrauchten Softwarelizenzen ist immer noch ein wenig bekanntes Thema. Auf dem Markt sind nur wenige Firmen aktiv und auch potenzielle Kunden wagen sich nur vorsichtig an gebrauchte Software heran, dabei können die IT-Experten ihren eigenen Firmen teilweise viel Geld sparen.

Von gebrauchter Software bzw. gebrauchten Lizenzen ist immer dann die Rede, wenn diese von einem weiteren Nutzer/Unternehmen als dem Erstbesitzer angewendet werden. Das ein Unternehmen seine Software nicht mehr benötigt und veräußern will, kommt dann vor, wenn das Unternehmen insolvent geht, Arbeitsplätze abgebaut werden oder Firmen miteinander fusionieren. Im Gegensatz zur Hardware hat sich die Software in der Regel nicht abgenutzt und kann auch zukünftig weiter genutzt werden.

Der Verkauf von Software und Lizenzen ist ein relativ abstraktes Geschäft. Bei dem Übertrag von Lizenzen ist vor allem der lückenlose Nachweis bis hin zum Erstbesitzer besonders wichtig. Zudem muss eine so genannte Vernichtungserklärung des Erstbesitzers der Software vorliegen, um Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu räumen.

Die Abwicklung des Geschäfts erfordert vor allem auch Vertrauen und ein seriöses Vorgehen. Neben vielen dubiosen Anbietern gibt es auf dem Markt auch etablierte Unternehmen. Eines von ihnen ist die U-S-C GmbH . Die U-S-C GmbH ist Anbieter von gebrauchter Software und gebrauchten Lizenzen. Das 2004 gegründete Unternehmen wickelt sowohl den Kauf beziehungsweise Verkauf und auch die Implementierung der Software Lizenzen ab. So kann man auch gebrauchte Software sicher kaufen. Die Vorteile liegen bei der U-S-C GmbH ganz klar in der Beratung und Abwicklung. Ob auch Cloud Lösungen möglich sind kann dort einfach erfragt werden.

Ein besonderes Augenmerk der U-S-C Lizenzberater liegt auf der Qualität der Software. Die Software muss trotz, dass sie gebraucht ist, höchsten Ansprüchen genügen. Diesem Qualitätsanspruch kommt das Unternehmen mit dem Versprechen der Audit Sicherheit nach. Ist die gegeben, kann und sollte dem eigenen Unternehmen bei einer Lizenzprüfung nichts weiter passieren.

Neben der bereits erwähnten Vernichtungserklärung des Erstbesitzers müssen für einen reibungslosen Übergang der Software auch die Vertragsnummer sowie ein Lizenz-Übertragungsformular vorhanden sein. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass die Lizenz aus der EU stammt. Andere Länder haben hinsichtlich des Handels mit gebrauchten Lizenzen und gebrauchter Software (auch used Software genannt) andere gesetzliche Reglungen. Um all diese Formalien kümmert sich aber in der Regel das Unternehmen, bei dem die Lizenzen erworben werden.

Bildquelle https://www.u-s-c.de/

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